Buchen lfd. Geschäftsvorfälle*

 *Buchhaltung nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, keine steuerliche Beratung, keine Rechtsberatung

Dienstleistungen

  • Finanz-/Lohnbuchhaltung*
  • Buchung laufender Geschäftsvorfälle*
  • Unterstützende Jahresabschlussarbeiten
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Interimstätigkeiten- Übernehmen von Leitungspositionen 
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